Schießordnung SLG Moseltal

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Grosskaliberschützen Moseltal 1997 e.V. SLG Moseltal im BDMP Anweisungen für Gastschützen Sicherheit ist das oberste Gebot ! 1.) Das Mitglied, das einen Gast zum Schießen mitbringt, ist für diesen verantwortlich und hat seinen Gast für die gesamte Zeit auf dem Schießstand zu betreuen. Das Mitglied meldet den Gast unverzüglich und unaufgefordert beim Schatzmeister oder einem anderen Vorstandsmitglied. Eine Gastgebühr von 10,- Euro wird entrichtet. Der Gastschütze erhält diese Anweisung, nimmt sie zur Kenntnis und bestätigt dieses mit seiner Unterschrift. Der Gastschütze muss eine (ROTE SIGNALWESTE) während des Schießens tragen und sich sofort anmelden bei der zuständigen Standaufsicht (GELBE SIGNALWESTE). Das Mitglied, das den Gast mitgebracht hat, muss während des gesamten Schießens auf dem Stand anwesend sein. 2.) Der (Gast-)Schütze muss selber sorgen für einen ausreichenden Gehörschutz und eine Schießbrille, die den Vorschriften entspricht. Der Gastschütze erhält eine (ROTE SIGNALWESTE) die seinen Gaststatus während des Schießens deutlich machen soll. 3.) Die Mündung der Waffe muss auf dem Schießstand immer in Richtung auf den Kugelfang gerichtet sein! Bei einer Funktionsstörung ist die Waffe sofort abzulegen mit der Mündung in Richtung Kugelfang. Die Standaufsicht ist sofort zu informieren. Erst nach Information und Beratung mit der Aufsicht sind Maßnahmen einzuleiten, die eine Behebung der Störung zum Ziel haben. Bei einer Fehlzündung ist die Waffe für mindestens 10 Sekunden im Ziel zu belassen, ehe sie abgelegt werden kann und der Verschluß geöffnet werden darf 4.) Schützen ohne Waffenbesitzkarte ist das Schießen und die Handhabung von Schusswaffen erst nach vorheriger waffentechnischer Unterweisung und einer Sicherheitsbelehrung durch den Schießleiter des Vereins bzw. durch die eingeteilte Standaufsicht erlaubt. 5.) Schützen ohne Waffenbesitzkarte ist generell nur ein Schießen unter unmittelbarer Beaufsichtigung durch den Schießleiter bzw. durch die eingeteilte Standaufsicht erlaubt. 6.) Personen ohne Waffenbesitzkarte haben Reste von nicht verbrauchter und auf dem Schießstand erworbener Munition nach Beendigung des Schießens einer berechtigten Person auszuhändigen! Dieselbe Anweisung gilt für Personen mit Waffenbesitzkarte, die nicht in der Waffenbesitzkarte genehmigte Munition zum unmittelbaren Verbrauch auf dem Stand erwerben! 7.) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Sicherheit oder Anweisungen der Aufsicht führenden Personen kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung ausgeschlossen werden ohne finanziellen Ausgleich. 8.) Für die Beförderung der Waffen vom und zum Schießstand ist der Besitzer selber verantwortlich. Das Mitführen der WBK ist Pflicht. 9.) Anschlag- und Zielübungen sind außerhalb der Schießstände streng untersagt! 10.) Gewehrriemen sind von der Waffe vor Betreten des Schießstandes zu entfernen! 11.) Waffen sind auf dem Schießstand entladen und geöffnet mitzubringen und zu führen. 12.) Nur die Waffe des jeweiligen Schützen in der Schützenposition darf geladen werden! 13.) Vor dem Verlassen der Schießstandes sind alle Waffen zu entladen und vorzuzeigen! 14.) Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Schießteilnehmern verursacht werden. 15.) Der Verein schließt die Haftung für vom Teilnehmer zum Schießen mitgebrachte Waffen, Zieloptik und dergleichen aus. 16.) Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießstandes beschädigt, werden anfallende Reparaturen- oder Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. 17.) Bei Boden- Decken- Wandschüssen sowie Schüssen in die Verblendungen, hat der Schütze einen Betrag von 50 Euro zu zahlen! 18.) Der Schießstandnutzer ist verpflichtet zu einer gedeihlichen, aktiven Zusammenarbeit mit den Aufsichtspersonen und anderen Schießstandnutzern. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten! 19.) Bild- und Tonaufnahmen sind während der Schießstandnutzung nicht gestattet!. 20.) Es ist verboten mit illegalen oder nicht registrierten Waffen zu schießen! 21.) Das Führen von Waffen im Gastraum ist grundsätzlich verboten! 22.) Das Schießen ist unter Alkoholeinfluss grundsätzlich verboten! 23.) Personen unter 18 Jahren ist das Schießen und der Aufenthalt auf dem Schießstand während eines Schießens untersagt!

Auf der Service- Seite gibts die Schießordnung auch als PDF zum Download!

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